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Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom

Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.

Ermittlung und Abrechnung von Mehr- und Mindermengen bis einschließlich März 2016

Zur Mehr- und Mindermengenabrechnung hatte die BNetzA in ihrem Beschluss vom 11. Juli 2006 zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten (GPKE) keine Vorgaben gemacht, sondern die Diskussion zunächst den Marktpartnern überlassen. Der Verband der Netzbetreiber (VDN) hat in einem Leitfaden (Mitglieder-Login) Verfahren zur Feststellung der Prognosemenge, die Ermittlung der Mehr- und Mindermengen, die Preisbildung und die Abrechnung im engeren Sinne dargestellt.

Gemäß Abschnitt 4 des Leitfadens hat der BDEW auf Basis von gewichteten Standardlastprofilen und EEX-Börsenstundenpreisen monatliche Mehr- und Mindermengenpreise ermittelt und den Netzbetreibern zur Übernahme für die eigene Verwendung zur Verfügung gestellt. Die Preise sind in der nebenstehenden Excel-Datei dargestellt.

Abrechnung von Mehr- und Mindermengen ab April 2016

Gemäß Mitteilung Nr. 46 zur Umsetzung der Beschlüsse GPKE und GeLi Gas vom 22.01.2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) definiert, dass ab 1. April 2016 die Ermittlung und Abrechnung von Mehr- und Mindermengen so zu erfolgen haben, wie von den Verbänden BDEW, VKU, GEODE, AFM+E und bne im Papier "Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas" vom 14. Oktober 2014 und den zu-gehörigen Anlagen beschrieben.

Die Ermittlung der Mehr- und Mindermengenpreise für Strom erfolgt gemäß der Darstellung in Anlage 1 zur Prozessbeschreibung der Verbände. In der nebenstehend veröffentlichten csv-Datei sind für jeden Anwendungsmonat die Preise in ct/kWh mit vier Nachkommastellen angegeben. Zusätzlich steht eine Excel-Datei bereit, in der die Berechnung anhand der Arbeitswerte und Kosten nachvollzogen werden kann.

Anwendungshilfe der Verbände

Zur Einführung der Prozesse zur Abrechnung von Mehr- und Mindermengen Strom und Gas haben die Verbände zudem im Dezember 2014 eine Anwendungshilfe entwickelt.

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