Wallbox (Wandladestation)

für bequemes laden Ihres E-Autos

Dienstleistungen "Wallbox"

Die Stadtwerke Zirndorf GmbH ist nicht nur Ihr zuverlässiger Versorger in der Region. Wir bieten Ihnen auch umfangreiche Dienstleistungen rund um das Thema "Wallbox" (Wandladestation) an.

Haben Sie bereits ein E-Auto oder Sie erwägen den Umstieg, Sie wünschen sich das bequeme Laden zuhause? Die Stadtwerke Zirndorf sind sehr gerne Ihr Ansprechpartner.
Lassen Sie sich durch unsere geschulten Mitarbeiter kostenlos und unverbindlich beraten, egal ob für privat oder gewerblich.

Vorteile

Mit einer Wandladestation laden Sie Ihr Elektroauto schnell und effizient auf, sie bietet zudem einige Vorteile:

  • Komfortabler sowie effizienter als über eine normale Steckdose
  • Ein integrierter Überspannungsschutz für Ihre Sicherheit ist vorhanden
  • Es findet eine automatische Regulierung des Ladevorgangs statt
  • Sie sind unabhängiger von öffentlichen Ladesäulen
  • Wir bieten einen speziellen und günstigen Tarif für die Elektromobilität an, natürlich mit 100 % Ökostrom

 

Erste Machbarkeitsprüfung

Wir prüfen vor Ort, ob die vorhandene Elektroinstallation geeignet ist. Sollten Anpassungen notwendig sein, beraten wir Sie gerne kostenlos und unverbindlich!

Herstellerunabhängige Beratung

Sie haben bereits eine Wunsch-Wallbox im Visier? Auch dazu beraten wir Sie gerne – herstellerunabhängig!
Wir finden gemeinsam eine individuelle Lösung für Sie.

Unser Angebot

Unsere bestens geschulten Techniker können Ihnen eventuell schon Vorabinformationen geben, damit Sie frühzeitig entscheiden können, wie Sie weiter vorgehen möchten.
Ein individuelles Angebot erstellen wir Ihnen auf Wunsch völlig unverbindlich!

Einzelmodul oder Komplettpaket

Vom Einzelmodul bis zum Komplettpaket – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Wünsche umzusetzen. Von der Planung, Installation der Wallbox bzw. einer Mehrfachinstallation (z. B. für Tiefgaragen) bis hin zur Versorgung mit 100 % Ökostrom alles ist möglich!

Fragen Sie uns – wir sind gerne für Sie da.

Wert und Interesse steigern

Zum 01.12.2020 wurde das WEG (Wohnungseigentümergesetz) modernisiert. Seitdem gibt es für Mieter, die über einen fest zugeordneten Parkplatz verfügen oder eine mit einer Wohnung zusammen vermietete Garage haben, das „Recht auf eine Ladestation“.
Lassen Sie sich als Vermieter nicht überraschen, sondern ziehen Sie rechtzeitig mit einer Ladeinfrastruktur Interessenten an.

Ladeinfrastruktur für Immobilien

Bei der Wohnungssuche oder dem Kauf von Immobilien sind Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge relevant geworden, sie werden schon bald zum Alltag gehören. Mit zukunftssicheren Lösungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser, Garagenhöfe, Tiefgaragen oder für Büro- oder Geschäftsgebäude steigern Sie die Attraktivität.
Wir beraten Sie gerne. Wenn Sie wünschen, bekommen Sie von uns eine Komplettlösung „Alles aus einer Hand“.

Förderung nicht vergessen

Als unser Privat-Kunde profitieren Sie zudem von unserem Förderprogramm, sofern das Budget noch nicht ausgeschöpft ist. Mehr Informationen dazu sehen Sie HIER

Da Förderprogramme von Bund, Land oder der KfW zum Teil kurzfristig starten sowie schnell beendet sein können (wenn z. B. ein bestimmter "Topf" leer ist), informieren Sie sich ggf. auch auf den jeweiligen Webseiten.

Sicherer Zugang

Wenn Sie es wünschen, es z. B. für  Sammelgaragen oder außenstehende, offene Carports notwendig ist, programmieren wir Ihnen gerne eine RFID-Zugangskarte, damit nur Sie an Ihrer Wallbox "tanken" können.
Je nach Qualität und Auswahl Ihrer Wallbox haben Sie ggf. auch die Möglichkeit, diese per App vom Smartphone aus zu steuern, bei manchen Wandladestationen geht das sogar aus der Ferne.

Es stehen je nach Ausstattung vielfache Möglichkeiten einer App-Steuerung zur Verfügung, wie z. B.:

  • Benachrichtigung bei Störungen
  • Freischaltung per Smartphone
  • Nutzung mit mehreren Benutzer-Konten
  • Freischaltungen für Gäste
  • Individuellen Verbrauch einsehen
  • Aktuellen Ladezustand einsehen
  • Kostenkontrolle
  • u.v.m.

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    Wir, die Stadtwerke Zirndorf GmbH, verarbeiten Ihre Daten zur Abwicklung Ihres Anliegens und zur Vertragserstellung gemäß Art. 6, 1b DSGVO. Weitere Datenschutzhinweise insbesondere zu Ihren Betroffenenrechten, der Beschwerdestelle und unserem Datenschutzbeauftragten, finden Sie unter Datenschutz.

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    Für eine sichere Versorgung mit Strom

    Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG

    Dem politischen Willen nach sollen bis ins Jahr 2030 alleine in deutschen Haushalten rund sechs Millionen Wärmepumpen und rund sieben Millionen Wallboxen (Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) installiert sein. Für die Stromnetze ist das eine spürbare Mehrbelastung, der sowohl mit stetigem Ausbau der Stromnetze, aber auch im Falle über intelligente Steuerung von Verbräuchen begegnet wird.

    Würde durch übermäßig hohe, temporäre Verbrauchsspitzen in einem lokalen Verteilernetz eine Überlastung oder gar ein Zusammenbruch drohen, darf der Verteilnetzbetreiber den Strombezug von privaten Wallboxen und Wärmepumpen herunterregeln. Im November 2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht, nach welchen Regeln dies zu erfolgen hat.

    Alle ab 2024 in Betrieb genommenen Verbrauchseinrichtungen müssen über die technischen Voraussetzungen zur Fernregelung verfügen, die Verbrauchseinrichtung muss beim zuständigen Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme angemeldet werden. Auf aktueller Sachlage sehen wir als Netzbetreiber noch keine Notwendigkeit, für alle Fälle könnte aber der Strombezug auf minimal 4,2 Kilowattstunden reduziert werden, das ist für den Betrieb von Wärmepumpen und Wallboxen völlig ausreichend.

    Zum Ausgleich profitieren die Betreiber von reduzierten Netzentgelten. Bereits bestehende Anlagen sind von dieser Regelung ausgenommen, können aber, wenn technisch möglich, freiwillig angemeldet werden. Für bereits angemeldete Bestandsanlagen gelten Übergangsregelungen.

    Das Formular zur Anmeldung finden Sie auf unserer Seite der Formulare oder direkt hier

    Anmeldung steuerbare VE §14a EnWG


    Gesetzliche Grundlage

    Bundesministerium der Justiz

    Hier erreichen Sie die Seite des Bundesministeriums der Justiz mit dem Gesetz § 14a Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen.

    HIER KLICKEN

    Öffentliches Statement

    der Bundesnetzagentur

    Auf der Seite der Bundesnetzagentur werden Fragen zum Thema der In­te­gra­ti­on der steu­er­ba­rer Ver­brauch­sein­rich­tun­gen beantwortet.

    HIER KLICKEN