Die THG-Quote

Besitzer eines vollelektrischen und für die THG-Quote qualifizierten Fahrzeuges können bei uns seit 2022 diese Quote erhalten. Der Gesetzgeber belohnt Sie für Ihr Umweltengagement, z. B. die Mineralölindustrie hingegen muss Strafgebühren zahlen.
Mit nur wenigen Klicks und unserem untenstehenden Antragsformular verdienen Sie mit Ihrem Elektrofahrzeug Geld.

Die THG-Quote ist die seit 2015 in Deutschland gesetzlich normierte Treibhausgasminderungsquote.
Sie ist ein marktbasiertes Klimaschutzinstrument, mit dem Ziel, die Menge an erneuerbarer Energien für den Kraftfahrzeugverkehr  zu erhöhen und klimaschädliche Treibhausgase dadurch zu reduzieren.
Die Mineralölwirtschaft wird durch die THG-Quote motiviert, mehr erneuerbare Energien einzusetzen, die Energiewende im Verkehr voranzutreiben.


Das Angebot gilt für alle Halter eines vollelektrischen Fahrzeugs im Kalenderjahr 2024.
Registrieren Sie dazu Ihr vollelektrisches Fahrzeug in wenigen Minuten. Hierzu benötigen wir neben Ihrer Kundennummer einige persönliche Angaben, ein Foto/Scan Ihres Fahrzeugscheins und Ihre Bankverbindung für die Auszahlung.
Mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Hier können Sie den Stadtwerken Zirndorf die THG-Quote zur Vermarktung zur Verfügung stellen und erhalten dafür aktuell eine Auszahlung in Höhe von 90,00 Euro (Stand 01.01.2024) auf Ihr Bankkonto. Die Auszahlung erfolgt spätestens im 1. Quartal des Folgejahres.

Die Antragstellung ist üblicherweise möglich bis etwa November eines laufenden Jahres.


Antrag THG-Quote 2024

Persönliche Angaben zum Fahrzeughalter
Angaben zum Fahrzeug

Vorgaben für das Foto/den Scan der Zulassungsbescheinigung

Damit Ihr Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vom Umweltbundesamt akzeptiert wird, gibt es einige Vorgaben für die digitale Übermittlung zu beachten.

- Bild-Auflösung von mindestens 1920x1080 (2 Megapixel)
- Keine unscharfen oder verwackelten Bilder
- Keine schwarz-weiß Scans
- Keine abgeschnittenen Ränder
- Perspektivische Fotografien (auf rechte Winkel achten)
- Jede/r Ziffer/Buchstabe auf dem Fahrzeugschein muss zweifelsfrei erkennbar sein (auch die grünen Zeilenbeschriftungen!)

 

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