Informationen und Formulare


Dateien und Formulare

für den Bereich Stromnetze

Allgemein

Zur Zählerentfernung ist vorher eine Fertigstellungsanzeige durch eine eingetragene Elektrofirma notwendig.

Hinweis zur TAB: Im gesamten Stromnetzgebiet der Stadtwerke Zirndorf GmbH besteht die Netzform “TN-C”.

Anmeldung/Fertigstellung

Für eine Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungs- Versorgungsnetz der Stadtwerke Zirndorf GmbH oder für eine Fertigstellungsanzeige/Anzeige der Inbetriebsetzung verwenden Sie bitte das Netzanschlussportal.
Fragen zum Thema Netzanschluss oder dem Netzanschlussportal beantworten wir gerne. Sollte das Netzanschlussportal einmal temporär nicht erreichbar sein, verwenden Sie statt dessen bitte das folgende Formular “Anmeldung/Fertigstellung”.

Inbetriebsetzungsprotokoll

für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher


Kontaktbereiche

Stromnetz

 Tel.: 0911 60806-112
 Fax: 0911 60806-9555
 E-Mail: elektro@stadtwerke-zirndorf.de

Elektroservice

 Tel.: 0911 60806-114
 Fax: 0911 60806-9555
 E-Mail: elektro@stadtwerke-zirndorf.de

Steckerfertige PV-Anlage
(Balkonkraftwerk)

 Tel.: 0911 60806-226

 E-Mail: bkw@stadtwerke-zirndorf.de

Einspeisemanagement
Abrechnung

 Tel.: 0911 60806-226

 E-Mail: esm@stadtwerke-zirndorf.de


Netzbetreiberdaten

Grundzuständiger Messstellenbetreiber (MSB)

im Netz 90513 Zirndorf:

Stadtwerke Zirndorf GmbH
Schützenstraße 12
90513 Zirndorf

Geschäftsführer: Andreas Neusinger
Aufsichtsratsvors.: Erster Bürgermeister Thomas Zwingel
Umsatzsteuer ID: DE132760844
Steuer-Nr.:218/139/00189
Registergericht: Fürth/Bayern, HRB 9913

Bankdaten:
IBAN DE62 7625 0000 0000 0280 27
BIC BYLADEM1SFU

Strom:
BDEW-Codenummer Netzbetreiber: 9900708000008
BDEW-Codenummer MSB: 9910089000007
ÜNB: Tennet

Datenaustausch Edifact Strom
EDIFACT - 1:1 Kommunikationsadresse:
E-Mail: zir.netz@edi.ivugmbh.de

Kontakte Shared Service

Allgemeiner Kontakt/Zähler­stände

 Tel.: 0911 60806-225
 E-Mail: Netznutzung
 E-Mail: Zaehlerstaende

Ansprechpartner
Lieferanten­wechsel/Ab­rech­nung TK/Mess­stellen­be­trieb/wMSB-Pro­zesse

Jan Dorner

 Tel.: 0911 60806-220
 E-Mail: Jan Dorner

Ansprechpartner
Lieferanten­wechsel/Ein­speise­manage­ment/Mehr-
und Minder­mengen­ab­rech­nung Strom

Maximilian Göß

 Tel.: 0911 60806-219
 E-Mail: Maximilian Göß

Ansprech­partner
Bilan­zierung Strom und Gas/Ein­speise­manage­ment/Mehr- und Minder­mengen­ab­rech­nung Gas

Petros Ouzounis

 Tel.: 0911 60806-222
 E-Mail: Petros Ouzounis

Ansprech­partnerin Ab­rech­nung SVK/TK

Jennifer Kreusel

 Tel.: 0911 60806-221
 E-Mail: Jennifer Kreusel


Dienstleistungen

Netze Strom

Sehen Sie hier die Preise netto und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (aktuell 19 %) für verschiedene Dienstleistungen der jeweiligen Sparten für den Bereich “Netze Strom”.
Preisstand: 01.01.2026

Dienstleistungen Netze Strom

€ netto

€ brutto

Mahnkosten*

2,00

2,00

Kosten für Sperrankündigung*

2,00

2,00

Kosten für Sperrüberprüfung*

98,00

98,00

Sicherungswechsel (inkl. An- und Abfahrt)

98,00

116,62

Sicherung

5,00

5,95

Kosten für Sperrversuche und Sperrungen*

98,00

98,00

Wiederherstellungskosten der Anschlussnutzung

98,00

116,62

Umprogrammierung Zähler von Eintarif auf Doppeltarif (nur Siemens TD-3511)

55,00

65,45

Zählerwechsel

137,00

163,03

Zählersetzung/Zählerentfernung

98,00

116,62

Bereitstellung Verbrauchsdaten

15,50

18,45

Einbau iMSys für optionale Einbaufälle

84,03

100,00

*) nicht umsatzsteuerbar gemäß § 1 Abs. 1 UStG, da kein Leistungsaustausch stattfindet.

Gesetze und Verordnungen

Niederspannungsanschlussverordnung NAV

Über den folgenden Link gelangen Sie zu der Nieder­spannungs­anschluss­verordnung auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann in Niederspannung an ihr Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Strom zur Verfügung zu stellen haben.

Niederspannungsanschlussverordnung NAV

Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil dder Rechtsverhältnisse über den Netzanschluss an das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung, soweit sie sich nicht ausdrücklich allein auf eines dieser Rechtsverhältnisse beziehen.
Die Verordnung gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse und ist auch auf alle Anschlussnutzungsverhältnisse anzuwenden, die vor ihrem Inkrafttreten entstanden sind.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Stadtwerke Zirndorf GmbH
Schützenstraße 12
90513 Zirndorf
 Tel.: 0911 60806-333
 Fax: 0911 60806-9333
 kundencenter@stadtwerke-zirndorf.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können ein Muster-Widerrufsformular auf unserer Internetseite www.stadtwerke-zirndorf.de elektronisch ausfüllen (PDF-Formular).

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie einen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom/Gas/Wasser/Fernwärme während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen bzw. Lieferung von Strom/Gas/Wasser/Fernwärme im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen bzw. Lieferung von Strom/Gas/Wasser/Fernwärme entspricht.

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