Im gesamten Netzgebiet der Stadtwerke Zirndorf GmbH besteht die Netzform “TN-C”.
Im TN-C-Netz sind Neutralleiter (N) und Schutzleiter (PE) im gesamten System in einem einzigen Leiter zusammengefasst, dem PEN-Leiter. Beim Einsatz von Überstromschutzorganen entspricht dieses System der klassischen Nullung (alte Bezeichnung).
Netzkunden mit "atypischem Verbrauchsverhalten" können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein individuelles Netzentgelt für die Netznutzung bei der Bundesnetzagentur beantragen. Atypisches Verbrauchsverhalten liegt vor, wenn die Zeitpunkte des maximalen Energiebezugs eines Netzkunden außerhalb der vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster liegen.
Nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen veröffentlichen wir folgende Hochlastzeitfenster:
Die Stadtwerke Zirndorf GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG im eigenen Netzgebiet. Gem. § 37 Abs. 1 MsbG besteht damit die Verpflichtung vor Beginn des Rollouts Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG, Informationen über Standardleistungen und mögliche Zusatzleistungen gem. § 35 MsbG, Preisblätter mit jährlichen Preisangaben für mindestens drei Jahre für die Standard- und Zusatzleistungen zu veröffentlichen. Diesen Verpflichtungen kommen wir hiermit nach.
zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV gemäß dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)