Sie wünschen für Ihr Grundstück einen Anschluss an das örtliche Netz für die Sparten Wasser, Strom, Gas oder Telekom? Sie möchten ein verbindliches Angebot, passend zu Ihrer Aufgabenstellung?
Laden Sie sich ganz einfach das PDF "Angebotsanfrage Netzanschluss", füllen es aus und senden es per E-Mail an info@stadtwerke-zirndorf.de, per Fax an 0911 60806-9555, oder Sie senden es uns per Post an:
Stadtwerke Zirndorf GmbH
Schützenstraße 12
90513 Zirndorf
Oder besuchen Sie uns für eine persönliche Beratung in unserem Kundencenter. Für Fragen zum Thema Netzanschluss oder dem Formular stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir, die Stadtwerke Zirndorf GmbH, verarbeiten Ihre Daten zur Abwicklung Ihres Anliegens und zu Vertragserstellung gemäß Art. 6, 1b DSGVO. Weitere Datenschutzhinweise insbesondere zu Ihren Betroffenenrechte, der Beschwerdestelle und unserem Datenschutzbeauftragten finden Sie unter Datenschutz.
Beim Bau eines Hauses gehört das Bauwasser zu den wichtigen Dingen, achten Sie rechtzeitig vor Baubeginn darauf, den kurzzeitigen Anschluss an das Wassernetz der Stadtwerke Zirndorf GmbH zu beantragen.
Bauwasser wird zum Beispiel benötigt zum Anmischen von Spachtelmasse, Putz, Mörtel etc., zum Reinigen von Gehwegen, Baufahrzeugen und des Werkzeugs. Bauwasser kann zum Beispiel von einem nahegelegenen Hydranten oder einem bereits auf dem Grundstück vorhandenen Wasseranschluss entnommen werden. Eine private Absprache mit einem Nachbarn ist gesetzlich nicht zulässig, eine Genehmigung der Stadtwerke Zirndorf GmbH als Ihr zuständiger Wasserversorger notwendig. Für die Entnahme von Wasser ist ein Standrohr oder Uberflurhydrant notwendig.
Standrohre oder Überflurhydranten mit Wasserzählern zum Anschluss an einen Hydranten erhalten Sie bei uns gegen eine Sicherheitsleistung von 500,– €. Die wird bei der Abgabe wieder verrechnet.
Die Bezahlung ist in Bar, per EC-Karte oder Vorabüberweisung möglich.
Die Einzahlung der Sicherheitsleistung leisten Sie im Kundencenter der Stadtwerke Zirndorf GmbH, Schützenstraße 12.
Ist die Bauphase abgeschlossen und die Wasserleitungen im Haus verlegt, informieren Sie uns bitte zeitig darüber. Mit der dann folgenden Installation Ihres neuen Hauszählers wird dann der Bauwasseranschluss abgemeldet und das Bauwasser abgerechnet; Die hinterlegte Sicherheitsleistung wird per Abschlussrechnung mit den Verbrauchswerten verrechnet.
Bitte verwenden Sie das PDF-Formular Bauwasser-Anmeldung für den gewünschten Anschluss und den Standrohrverleih.
Dienstleistung | Netto in € | Brutto in € |
---|---|---|
Sicherheitsleistung | 500,- | 500,- |
Bereitstellungspreis* | 79,91 | 85,50 |
Tagesmiete | 1,39 | 1,49 |
Wasserpreis pro m3 | 1,66 | 1,78 |
Bitte beachten:
Die Abholung und Rückgabe von bestelltem Standrohr oder Überflurhydrant und ggf. Schieberschlüssel findet in unserem Lager in der Schwabacher Straße 26 statt. Öffnungszeiten des Lagers: Mo. - Fr.: 08:00 - 11:30 Uhr und Mo. - Do.: 13:00 - 15:00 Uhr.
Die Stadtwerke Zirndorf GmbH erhebt gemäß § 9 AVBWasserV vom Anschlussnehmer einen Baukostenzuschuss bei Anschluss an das Leitungsnetz bzw. bei einer wesentlichen Erhöhung seiner Leistungsanforderung.
Der Baukostenzuschuss errechnet sich auf Grundlage der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen.
Zu den örtlichen Verteilungsanlagen zählen u. a. Hauptleitungen für die Erschließung des Versorgungsbereiches, Versorgungsleitungen, Behälter, Druckerhöhungsanlagen und zugehörige Einrichtungen.
Als angemessener Baukostenzuschuss für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von bis zu 70 % dieser Kosten
Der Baukostenzuschuss (BKZ) wird in Form einer Pauschale erhoben. Für Standardgrößen beträgt die Pauschale (zzgl. der derzeit gültigen Umsatzsteuer) wie in folgender Tabelle:
Dauerdurchfluss Q3m3/h | 4 | 10 | 16 | 25 | 63 |
---|---|---|---|---|---|
Baukostenzuschuss in € | 1.575,- | 3.785,- | 6.305,- | 9.455,- | 25.210,- |
Die Verrechnungssätze für Anbohrungen zur Erstellung eines Hausanschlusses betragen für die Nennweiten 1½“ und 2“ der Abgangsseite 744,- € netto zzgl. der jeweils gültigen MwSt.
Für Anschlussnennweiten größer als 2“ und bei besonderen Verhältnissen (z. B. Löschwasservorhaltung) sind vom Anschlussnehmer gesonderte Vereinbarungen mit der Stadtwerken Zirndorf GmbH zu treffen.
Zählersetzung: 96,20 EUR netto zzgl. MwSt.
Zählerentfernung: 134,30 EUR netto zzgl. MwSt.
Sollte nach Ablauf der Frist von einem Jahr keine Wiederinbetriebsetzung erfolgen, so ist der Hausanschluss von der Hauptleitung auf Kosten des Anschlussnehmers abzutrennen.
Die gesammelten Informationen zur Anmeldung und zur Abmeldung sowie Zugänge zu online-Formularen finden Sie in unserem Servicebereich.
Sehen Sie hier die Preise netto und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (aktuell 7 %) für verschiedene Dienstleistungen der jeweiligen Sparten für den Bereich “Netze Wasser”.
Preisstand: 01.01.2025
Dienstleistungen Netze Wasser | € netto | € brutto |
Mahnkosten* | 2,00 | 2,00 |
Kosten für Sperrankündigung* | 2,00 | 2,00 |
Kosten für Sperrüberprüfung* | 96,20 | 96,20 |
Kosten für Sperrversuche und Sperrungen* | 96,20 | 96,20 |
Wiederherstellungskosten der Anschlussnutzung | 96,20 | 102,93 |
Zählersetzung | 96,20 | 102,93 |
Zählerentfernung | 134,30 | 143,70 |
*) nicht umsatzsteuerbar gemäß § 1 Abs. 1 UStG, da kein Leistungsaustausch stattfindet.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Stadtwerke Zirndorf GmbH
Schützenstraße 12
90513 Zirndorf
Tel.: 0911 60806-333
Fax: 0911 60806-9333
kundencenter@stadtwerke-zirndorf.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können ein Muster-Widerrufsformular auf unserer Internetseite www.stadtwerke-zirndorf.de elektronisch ausfüllen (PDF-Formular).
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie einen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom/Gas/Wasser/Fernwärme während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen bzw. Lieferung von Strom/Gas/Wasser/Fernwärme im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen bzw. Lieferung von Strom/Gas/Wasser/Fernwärme entspricht.