
Sichern Sie sich jetzt Ihren Zuschuss von 70,- €.
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unseren jüngsten und neuesten Mitbürgern.
Wir wünschen ein schönes und gesundes Leben und schon jetzt viel Erfolg auf allen Wegen.
Schauen Sie hier nach unserem “Baby-Bonus”
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70,- € für Ihre Neuanschaffung. Schauen Sie in die Teilnahmebedingungen, ob auch Sie Anspruch haben.
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Sprit sparen und Rad fahren für Körper und Umwelt – und 70,- € für ein Pedelec kassieren!
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Indem Sie selbst Strom produzieren, zeigen Sie Ihr Umweltengagement – das belohnen wir mit 70,- € über unser Förderprogramm.
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Im Jahr 2026 honorieren wir erneut das Energiebewusstsein unserer Kunden, jetzt sogar mit € 70,-. Mit sinkendem Energieverbrauch sparen Sie nicht nur CO2, sondern auch Energiekosten.
Profitieren Sie von unserem Förderprogramm und sichern Sie sich unseren Zuschuss.
Wir gratulieren ganz herzlich zu Ihrem Nachwuchs und wünschen einen guten Start in ein schönes und ereignisreiches Leben.
Als frischgebackene Eltern haben Sie jede Menge Ausgaben, als kleines Willkommens-Präsent steuern wir den “Baby-Bonus” bei.
Jetzt informieren!
* Voraussetzung für die Förderung ist ein mit der Stadtwerke Zirndorf GmbH abgeschlossener Produkt-Stromlieferungsvertrag für private Haushaltskunden. Die Vertragslaufzeit für diesen Vertrag verlängert sich, abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Vertragsbedingungen, um zwei Jahre ab Datum dieses Antrags. Die weiteren Bedingungen des Stromlieferungsvertrags sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unverändert weiter. Bei Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts ist die Förderung anteilig zurückzuzahlen.
Die Förderungen sind nicht kombinierbar.
Wenn das Jahresbudget erschöpft ist, werden keine Förderungen mehr gewährt.
Die für die unterschiedlichen Förderungen gültigen Förderbedingungen/Teilnahmebedingungen erhalten Sie in den auf dieser Seite erhältlichen Antragsformularen (PDF), in unserem Kundencenter oder Sie schreiben uns per Post oder E-Mail.
Bei der Förderung für Wandladestationen (Wallbox) ist es notwendig, die Anmeldung für “steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG” mitzusenden, sofern Sie diese noch nicht anderweitig ausgefüllt und abgegeben haben.
Bitte beachten: Die Förderung kann nur überwiesen werden und dauert ca. 6 Wochen











