Das Förderprogramm 2026

Energie sparen lohnt sich für Sie.

Im Jahr 2026 honorieren wir erneut das Energiebewusstsein unserer Kunden, jetzt sogar mit € 70,-. Mit sinkendem Energieverbrauch sparen Sie nicht nur CO2, sondern auch Energiekosten.
Profitieren Sie von unserem Förderprogramm und sichern Sie sich unseren Zuschuss.

Förderung für Familien.

Wir gratulieren ganz herzlich zu Ihrem Nachwuchs und wünschen einen guten Start in ein schönes und ereignisreiches Leben. 
Als frischgebackene Eltern haben Sie jede Menge Ausgaben, als kleines Willkommens-Präsent steuern wir den “Baby-Bonus” bei.

Jetzt informieren!

Wir fördern mit 70 Euro:*

  • Ihren Nachwuchs mit unserer  “Baby-Bonus” Förderung
  • Den Kauf eines neuen, energieeffizienten Haushaltsgerätes (Kühl- und Gefriergerät, Geschirrspülmaschine, Waschmaschine, Waschtrockner, Wäschetrockner, E-Herd)
  • Den Kauf einer neuen, effizienten Heizungsumwälzpumpe (nur Austausch, gilt nicht für Neuanlagen und/oder Warmwasserzirkulationspumpen)
  • Den Kauf einer steckerfertigen Photovoltaikanlage (Balkonkraftwerk)
  • Den Kauf einer Wandladestation zum Laden von Elektrofahrzeugen
  • Den Kauf eines Elektrofahrrades

* Voraussetzung für die Förderung ist ein mit der Stadtwerke Zirndorf GmbH abgeschlossener Produkt-Stromlieferungsvertrag für private Haushaltskunden. Die Vertragslaufzeit für diesen Vertrag verlängert sich, abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Vertragsbedingungen, um zwei Jahre ab Datum dieses Antrags. Die weiteren Bedingungen des Stromlieferungsvertrags sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unverändert weiter. Bei Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts ist die Förderung anteilig zurückzuzahlen.

Wichtige Hinweise

Die Förderungen sind nicht kombinierbar.
Wenn das Jahresbudget erschöpft ist, werden keine Förderungen mehr gewährt.
Die für die unterschiedlichen Förderungen gültigen Förderbedingungen/Teilnahmebedingungen erhalten Sie in den auf dieser Seite erhältlichen Antragsformularen (PDF), in unserem Kundencenter oder Sie schreiben uns per Post oder E-Mail.

Bei der Förderung für Wandladestationen (Wallbox) ist es notwendig, die Anmeldung für “steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG” mitzusenden, sofern Sie diese noch nicht anderweitig ausgefüllt und abgegeben haben.


Antragsformulare Förderprogramm

Bitte beachten: Die Förderung kann nur überwiesen werden und dauert ca. 6 Wochen


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