Als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung sind wir nach § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet festzustellen, welches Energieversorgungsunternehmen in unserem Netzgebiet in Zirndorf die meisten Haushaltskunden* mit Strom versorgt.
Nach Auswertung der uns vorliegenden Daten kommen wir zu dem Ergebnis, dass in unserem Netzgebiet 90513 Zirndorf zum Stichtag 01.07.2024 das Unternehmen
Stadtwerke Zirndorf GmbH die meisten Haushaltskunden mit Strom versorgt.
Für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 tritt im Zirndorfer Stromnetz die Stadtwerke Zirndorf GmbH bei allen Endkunden ohne gültigen Stromliefervertrag automatisch bei Entnahme von Energie als Versorger auf. Durch die Entnahme von Energie wird ein Vertragsverhältnis begründet.
*Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Im gesamten Netzgebiet der Stadtwerke Zirndorf GmbH besteht die Netzform “TN-C”.
Im TN-C-Netz sind Neutralleiter (N) und Schutzleiter (PE) im gesamten System in einem einzigen Leiter zusammengefasst, dem PEN-Leiter. Beim Einsatz von Überstromschutzorganen entspricht dieses System der klassischen Nullung (alte Bezeichnung).
Dem politischen Willen nach sollen bis ins Jahr 2030 alleine in deutschen Haushalten rund sechs Millionen Wärmepumpen und rund sieben Millionen Wallboxen (Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) installiert sein. Für die Stromnetze ist das eine spürbare Mehrbelastung, der sowohl mit stetigem Ausbau der Stromnetze, aber auch im Falle über intelligente Steuerung von Verbräuchen begegnet wird.
Würde durch übermäßig hohe, temporäre Verbrauchsspitzen in einem lokalen Verteilernetz eine Überlastung oder gar ein Zusammenbruch drohen, darf der Verteilnetzbetreiber den Strombezug von privaten Wallboxen und Wärmepumpen herunterregeln. Im November 2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht, nach welchen Regeln dies zu erfolgen hat.
Alle ab 2024 in Betrieb genommenen Verbrauchseinrichtungen müssen über die technischen Voraussetzungen zur Fernregelung verfügen, die Verbrauchseinrichtung muss beim zuständigen Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme angemeldet werden. Auf aktueller Sachlage sehen wir als Netzbetreiber noch keine Notwendigkeit, für alle Fälle könnte aber der Strombezug auf minimal 4,2 Kilowattstunden reduziert werden, das ist für den Betrieb von Wärmepumpen und Wallboxen völlig ausreichend.
Zum Ausgleich profitieren die Betreiber von reduzierten Netzentgelten. Bereits bestehende Anlagen sind von dieser Regelung ausgenommen, können aber, wenn technisch möglich, freiwillig angemeldet werden. Für bereits angemeldete Bestandsanlagen gelten Übergangsregelungen.
Das Anmelde-Formular zur Anmeldung finden Sie direkt hier.
Hier erreichen Sie die Seite des Bundesministeriums der Justiz mit dem Gesetz § 14a Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen.
Auf der Seite der Bundesnetzagentur werden Fragen zum Thema der Integration der steuerbarer Verbrauchseinrichtungen beantwortet.
Nach § 11 Niederspannungsanschlussverordnung ist vom Anschlussnehmer ein Baukostenzuschuss (BKZ) zur teilweisen Deckung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung und Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen des Niederspannungsnetzes einschließlich Transformatoren zu zahlen, soweit die Leistungsanforderung 30 kW übersteigt.
Der BKZ wird auf Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal berechnet. Der BKZ beträgt höchstens 50 % der Kosten.
Weitere Fragen zu diesem Thema oder diesem Formular beantworten wir gern.
Stand: 01.01.2023
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Stadtwerke Zirndorf GmbH
Schützenstraße 12
90513 Zirndorf
Tel.: 0911 60806-333
Fax: 0911 60806-9333
kundencenter@stadtwerke-zirndorf.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können ein Muster-Widerrufsformular auf unserer Internetseite www.stadtwerke-zirndorf.de elektronisch ausfüllen (PDF-Formular).
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie einen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom/Gas/Wasser/Fernwärme während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen bzw. Lieferung von Strom/Gas/Wasser/Fernwärme im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen bzw. Lieferung von Strom/Gas/Wasser/Fernwärme entspricht.