Planauskunft und Einweisung

Vorher informieren

Wenn Sie Tiefbauarbeiten im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Zirndorf planen, benötigen Sie eine Planauskunft zu Ver- und Entsorgungsanlagen.
Laut technischem Regelwerk ist eine vorherige und aktuelle Planauskunft Ihres Grundstückes verpflichtend.

Die Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadtwerke Zirndorf wie z. B. Stromkabel, Erdgas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen liegen in der Regel im Erdreich. Durch Tiefbauarbeiten können diese beschädigt werden.
Eine Beschädigung kann zur Unterbrechung der Versorgung führen und bringt ggf. sogar beteiligten Personen in Gefahr.

Unser Service für Sie

Als Ihr regionaler Netzbetreiber bieten wir die Möglichkeit, eine Planauskunft zu unserem Netzgebiet anzufordern, die wir Ihnen in Form von Karten(-ausschnitten) zur Verfügung stellen.

Alle am Bau beteiligten Unternehmern, z. B. Bauunternehmer, Planungsbüros, Landschaftsgärtner oder Privatpersonen können die Planauskunft kostenlos anfordern.
Füllen Sie einfach das Kontaktformular vollständig aus, nachdem Sie sich auf dieser Seite informiert haben.

Auf Ihre Anfrage erhalten Sie dann von uns ein auszufüllendes Formular und weitere wichtige Hinweise.

Vor Durchführung von Baumaßnahmen im Erdreich
muss sich jeder Verantwortliche frühzeitig über die Lage
von Versorgungsleitungen im Baubereich informieren!


Wichtige Hinweise

Maßangaben in übermittelten bzw. ausgehändigten Planunterlagen sind unverbindlich und nicht zur Maßentnahme geeignet; siehe hierzu auch Merkblatt Abs. 8.
Die Lage sowie Tiefen der Leitungen können sich im Laufe der Zeit verändert haben. Bei der Durchführung von Bauarbeiten im Bereich von Leitungen besteht für Tiefbauunternehmen laut BGB und ständiger Rechtsprechung des BGH die Erkundigungs- und Sicherungspflicht. Deshalb muss sich der für die Baustelle Verantwortliche des Tiefbauunternehmens selbst Gewissheit verschaffen, wo die Leitungen tatsächlich liegen.

Dazu eignen sich Erkundungsmaßnahmen wie Suchschlitze in Handschachtung. Ein Freilegen von Leitungen ist mit äußerster Vorsicht vorzunehmen, die Schaufel möglichst waagerecht führen und vorsichtig handzuhaben.
Wird von der Bauplanung abgewichen oder erweitert sich der Bauauftrag, so hat das Unternehmen erneut Erkundigung sowie eine erneute Freigabe des Versorgungsunternehmens einzuholen.

Wichige Hinweise, bitte beachten:

  • Die Planauskunft per Fax oder E-Mail dient nur für planerische Zwecke
    Die Maßangaben in den übermittelten Planunterlagen sind unverbindlich und nicht zur Maßentnahme geeignet, siehe hierzu auch Merkblatt Abs. 8.
  • Der Bestandsplan darf nicht an Dritte weitergegeben werden
  • Es darf keine Aufgrabungen ohne persönliche Einweisung der Stadtwerke Zirndorf GmbH vor Ort erfolgen. Die persönliche Einweisung muss schriftlich bestätigt sein.
  • Sofern mit den Bauarbeiten nicht innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Einweisung begonnen wird, muss eine neue Einweisung erfolgen. Planauskünfte älter als 14 Tage müssen erneut angefordert werden.
  • Ihre personenbezogenen Angaben werden nur im Zusammenhang mit der Einweisung, bzw. der Planauskunft genutzt.

Datenschutzhinweise für Kunden und Lieferanten erhalten Sie unter Datenschutz
Bei Fragen rund um den Datenschutz bei den Stadtwerken Zirndorf können Sie unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@stadtwerke-zirndorf.de kontaktieren.


Ihre Ansprechpartner

Abteilung Plan- und Katasterwesen

 

 Tel.: 0911 60806-139
 Fax: 0911 60806-9139
 E-Mail: Planauskunft

Kontaktformular



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