Die THG-Quote

(Treibhausgas-Minderungsquote)

Besitzer eines vollelektrischen und für die THG-Quote qualifizierten Fahrzeuges können diese Quote erhalten. Der Gesetzgeber belohnt Sie für Ihr Umweltengagement, die Mineralölindustrie z. B. muss hingegen “Strafgebühren” zahlen.
Über unseren Partner E-Bonus können Sie die THG-Quote beantragen und  mit Ihrem Elektrofahrzeug Geld verdienen.

Die THG-Quote ist die seit 2015 in Deutschland gesetzlich normierte Treibhausgasminderungsquote.
Sie ist ein marktbasiertes Klimaschutzinstrument, mit dem Ziel, die Menge an erneuerbarer Energien für den Kraftfahrzeugverkehr zu erhöhen und klimaschädliche Treibhausgase dadurch zu reduzieren.
Die Mineralölwirtschaft wird durch die THG-Quote motiviert, mehr erneuerbare Energien einzusetzen, die Energiewende im Verkehr voranzutreiben.

Antrag

Beantragen Sie Ihre Quote bei unserem Partner. Nur wenige Informationen, wie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorderseite) werden benötigt - E-Bonus übernimmt den Rest. Nach der Validation Ihrer Daten erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Bestätigungsemail.

Prüfung

Ihr Antrag wird durch das Umweltbundesamt auf Anspruchsberechtigung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Umweltbundesamt erhalten Sie von unserem Partner eine Bestätigungsmail.

Auszahlung

Nach erfolgreicher Vermarktung der THG-Quote erhalten Sie Ihren E-Bonus, den Sie sich über drei Auszahlungsoptionen auszahlen lassen können. (Voller E-Bonus, anteiliger E-Bonus, Spenden E-Bonus).
Nach der Auszahlung erhalten Sie von unserem Partner auf Anfrage Ihre Rechnungsgutschrift.

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