Vorgehensweise zur Anmeldung einer Erzeugungsanlage

im Netz der Stadtwerke Zirndorf GmbH

Folgendes betrifft Anlagen über 800 Watt (Stand Mai 2024), für Informationen zu den Balkonkraftwerken scrollen Sie bitte nach unten weiter.

Bitte füllen Sie das Formular „Antragstellung“ (E1 bis E7) aus und senden dieses zusammen mit der „Anmeldung zum Netzanschluss“ per Mail an elektro(at)stadtwerke-zirndorf.de.

Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Zustimmung Ihres Bauvorhabens zur Errichtung einer Erzeugungsanlage.

Nach erfolgter Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage, lassen Sie uns bitte das Inbetriebsetzungsprotokoll mit einer Kopie bzw. einem Foto des gültigen Installateurausweises sowie die Fertigstellungsanzeige zukommen.
Ein Termin zum Zählerwechsel, falls notwendig, wird mit dem Anlagenbetreiber nach Fertigstellung vereinbart.

Bitte beachten Sie, dass keine Abnahme der Anlage durch die Stadtwerke Zirndorf erfolgt.
Die Erzeugungsanlage kann nach der Inbetriebsetzung/Fertigstellung durch den eingetragenen Elektroinstallateur (Anlagenerrichter) direkt betrieben werden.

Wir weisen darauf hin, dass Erzeugungsanlagen und Stromspeicher im Markstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur innerhalb vier Wochen nach Inbetriebsetzung registriert werden müssen.
Grundsätzlich ist der Anlagenbetreiber hierzu verpflichtet und für die Registrierung verantwortlich. Ggfs. übernimmt dies der Installateur. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an diesen.

Zum Marktstammdatenregister


Antragstellung

Anmeldung zum Netzanschluss/Fertigstellung
Dieses Dokument bitte ausgefüllt auf Ihrem Computer abspeichern, denn dieses Formular können Sie dann im Verlauf weiter verwenden als Fertigstellungsanzeige.

 

WICHTIG:

Die Bearbeitung und Prüfung der Anfrage/des Antrags erfolgt erst nach vollständiger Übermittlung der geforderten Unterlagen!

Ihre Checkliste: 

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wechselrichters
- Konformitätserklärung
- Datenblätter der Wechselrichter, der Module und des Speichers
- Messkonzept
- Zählernummer
- Formular Anmeldung
- Formulare Antragstellung E.1- E.7 der Stadtwerke Zirndorf
- Fertigstellungsanzeige
- Kopie des (gültigen) Installateur-Ausweises

Wir bitten Sie um Verständnis, dass es bei der Bearbeitung der Unterlagen aufgrund des stark angestiegenen Zubaus an Photovoltaikanlagen zu Verzögerungen kommen kann.


Wirkleistungsbegrenzung / 70%-Regel

Bisher waren bereits bestehende PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 7 kWp durch die 70-Prozent-Regelung eingeschränkt.
Seit Januar 2023 können Sie bei uns eine Deaktivierung der 70%-Regel beantragen.

Übrigens: Seit dem 14. September 2022, dem Beschlusstag des Kabinetts, können private Photovoltaikanlagen bis zu 25 kWp ohne eine voreingestellte Wirkleistungsbegrenzung ans Netz gehen.

Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und senden es an elektro(at)stadtwerke-zirndorf.de


Steckerfertige PV-Anlagen

(Balkonkraftwerke)

Info

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine steckfertige PV-Anlage, ein sogenanntes Balkonkraftwerk zu installieren.

Unter dem Link des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) "Steckerfertige PV-Anlagen" erhalten Sie aktuelle technische Informationen.
Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem Elektriker beraten - schon aus Gründen der Sicherheit für Ihre elektrische Anlage zuhause.

 

Das Balkonkraftwerk anmelden

Bei uns müssen Sie keine Anmeldung für Ihr kleines Kraftwerk einreichen.
Als Betreiber eines Balkonkraftwerkes sind Sie aber vom Gesetzgeber verpflichtet, dieses spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme (Stand Mai 2024) im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.

Der Stromzähler

Sollte ein Austausch Ihres Stromzählers für den Betrieb notwendig sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung für einen kostenfreien Austausch.
Für sonstige Fragen zu Balkonkraftwerken senden Sie gerne eine E-Mail an: bkw(at)stadtwerke-zirndorf.de

Einspeisevergütung

Wenn Ihre Anlage gewisse Bedingungen erfüllt, können Sie bei uns einen Antrag auf Einspeisevergütung stellen. Bedingungen sind unter anderem:  Die Gesamtleistung aller Module darf 2.000 W nicht übersteigen, die Gesamtleistung aller Wechselrichter darf maximal 800 VA bzw. W betragen. Weitere Informationen und Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Einspeisevergütung BKW.

Antrag auf Einspeisevergütung BKW


Kontaktbereiche

Stromnetz und
Elektroservice

  Tel.: 0911 60806-114
 Fax: 0911 60806-9555

 E-Mail: elektro(at)stadtwerke-zirndorf.de

Steckerfertige PV-Anlage
(„Balkonkraftwerk“)

  Tel.: 0911 60806-222

E-Mail: bkw(at)stadtwerke-zirndorf.de

Einspeisemanagement
 

Petros Ouzounis
  Tel.: 0911 60806-222
 Fax: 0911 60806-9222
 E-Mail: esm(at)stadtwerke-zirndorf.de